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   OVG Rheinland-Pfalz, 06.06.2006 - 6 A 10389/06 OVG   

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https://dejure.org/2006,13718
OVG Rheinland-Pfalz, 06.06.2006 - 6 A 10389/06 OVG (https://dejure.org/2006,13718)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.06.2006 - 6 A 10389/06 OVG (https://dejure.org/2006,13718)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. Juni 2006 - 6 A 10389/06 OVG (https://dejure.org/2006,13718)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Voraussetzungen für das Entstehen einer Ausbaubeitragspflicht; Berechenbarkeit des Aufwandes als Voraussetzung für das Entstehen einer Ausbaubeitragspflicht; Eintritt der Berechenbarkeit der Ausbauarbeiten mit Stellung der letzten Unternehmerrechnung; ...

  • Judicialis

    BauGB § 133; ; BauGB § 133 Abs. 2; ; KAG § 9; ; KAG § 9 Abs. 1; ; KAG § 9 Abs. 1 S. 3; ; KAG § 10; ; KAG § 10 Abs. 7; ; KAG § 10 Abs. 7 S. 1; ; BGB § 194

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entstehen der Ausbaubeitragspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 128
  • BauR 2006, 1945 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.02.2005 - 6 A 11716/04

    Entstehung der sachlichen Erschließungsbeitragspflicht

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.06.2006 - 6 A 10389/06
    Die Ausbaubeitragspflicht entsteht nach Abschluss der Ausbauarbeiten mit der Berechenbarkeit des Aufwands, also regelmäßig mit dem Eingang der letzten Unternehmerrechnung bzw. mit dem Eintritt der Verjährung der betreffenden Forderung (Fortführung von OVG RP, KStZ 2005, 116 = NVwZ-RR 2005, 846, ESOVGRP).

    Der Senat (NVwZ-RR 2005, 846) hat außerdem entschieden, dass die sachliche Erschließungsbeitragspflicht auch dann erst mit der Berechenbarkeit des Aufwands entsteht, wenn die Gemeinde es versäumt, ihre Gläubiger zur zügigen Rechnungstellung zu veranlassen.

    Zwar hat der Senat (NVwZ-RR 2005, 846) auf diesen Gesichtspunkt bei der Erörterung der Frage hingewiesen, ob eine Gemeinde nach endgültiger Fertigstellung einer Erschließungsanlage ihre Gläubiger zur zügigen Rechnungstellung veranlassen muss.

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.06.2006 - 6 A 10389/06
    Die Antragsbegründung stellt das Urteil nicht mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage (vgl. hierzu BVerfG, NVwZ 2000, 1164 = DVBl. 2000, 1458).
  • BVerwG, 22.08.1975 - IV C 11.73

    Begriff der "endgültigen Herstellung" einer Erschließungsanlage; Maßgeblicher

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.06.2006 - 6 A 10389/06
    Dabei ist davon auszugehen, dass mit dem Eingang der letzten Unternehmerrechnung regelmäßig sämtliche beitragsfähigen Aufwendungen ermittelt werden können (vgl. BVerwGE 49, 131 ).
  • BVerwG, 23.02.2000 - 11 C 3.99

    Erschließungsaufwand; Fremdfinanzierungszinsen; Gesamtdeckungsprinzip;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.06.2006 - 6 A 10389/06
    In dieser (BVerwGE 110, 344 = NVwZ 2001, 686) ist ausgeführt, dass Fremdfinanzierungskosten nicht zum erforderlichen Erschließungsaufwand gehören, die allein dadurch entstanden sind, dass die Gemeinde nach endgültiger Fertigstellung einer Erschließungsanlage den Eintritt der noch fehlenden Voraussetzungen für die Entstehung der Beitragspflicht (Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde gemäß § 125 Abs. 2 BauGB a.F. und Widmung) ohne jeden sachlich vertretbaren Grund verzögert hat.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2004 - 6 A 11406/04

    Beitragsberechnung bei der Erneuerung einer Verkehrsanlage, Qualifikation der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.06.2006 - 6 A 10389/06
    Nach der Rechtsprechung des Senats (6 A 11406/04.OVG, ESOVGRP, juris) ist der Ausbauaufwand berechenbar, wenn das Ausbauprogramm abgeschlossen und die Kosten für die davon umfassten Einzelmaßnahmen ermittelbar sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2010 - 2 S 1314/10

    Verzögerter Eingang einer Unternehmerrechnung für Erschließungsanlage

    Ebenfalls unerheblich ist, ob die Gemeinde alles Zumutbare veranlasst hat, um die Schlussrechnung sobald wie möglich zu erhalten, d.h. ob sie den verspäteten Rechnungszugang zu vertreten hat (ebenso: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 1.2.2005 - 6 A 11716/04 KStZ 2005, 116 zum Erschließungsbeitragsrecht und Beschluss vom 6.6.2006 - 6 A 10389/06 - NVwZ-RR 2007, 128 zum Ausbaubeitragsrecht; Driehaus, aaO, § 19 Rn. 9).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2013 - 6 A 10940/12

    Kennzeichen eines Abgabenvorausverzichts; Ausbaubeitragsrecht; Möglichkeiten der

    Würde die Beklagte diese Forderung dennoch begleichen, könnten diese Kosten nicht als notwendiger Ausbauaufwand anerkannt werden (vgl. hierzu OVG RP, 6 A 11716/04.OVG, KStZ 2005, 116, esovgrp; 6 A 10389/06.OVG, esovgrp).
  • VG Neustadt, 04.11.2015 - 1 K 564/15

    Erhebung von Ausbaubeitragskosten

    Denn der Anspruch auf den einmaligen Ausbaubeitrag entsteht im Falle der Einzelabrechnung nach den tatsächlichen Investitionsaufwendungen mit dem Abschluss der Bauarbeiten und der Feststellbarkeit des Aufwands (vgl. § 10 Abs. 5 Satz 1 KAG und OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.1.2013 - 6 A 10940/12; Urteil vom 12.1.2012 - 6 A 10971/11; Urteil vom 11.11.2008 - 6 A 11081/08; Beschluss vom 6.6.2006 - 6 A 10389/06; Urteil vom 29.10.2002 - 6 A 10419/01).
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